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Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
Dritter Abschnitt Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
Vierter Abschnitt Überwachung
Fünfter Abschnitt Vorschriften für Behörden
Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Siebenter Abschnitt Betäubungsmittelabhängige Straftäter
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 34 Führungsaufsicht - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Sechster Abschnitt: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 34 Führungsaufsicht
In den Fällen des § 29 Abs. 3, der §§ 29a, 30 und 30a kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1 des Strafgesetzbuches).