Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 34 Führungsaufsicht - Digitale Gesetze
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
Dritter Abschnitt Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
Vierter Abschnitt Überwachung
Fünfter Abschnitt Vorschriften für Behörden
Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Straftaten
§ 29a Straftaten
§ 30 Straftaten
§ 30a Straftaten
§ 30b Straftaten
§ 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe
§ 31a Absehen von der Verfolgung
§ 32 Ordnungswidrigkeiten
§ 33 Einziehung
§ 34 Führungsaufsicht
Siebenter Abschnitt Betäubungsmittelabhängige Straftäter
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Sechster Abschnitt: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 34 Führungsaufsicht
In den Fällen des § 29 Abs. 3, der §§ 29a, 30 und 30a kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1 des Strafgesetzbuches).