Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
II. Die Einreichung der Fragen - Digitale Gesetze
Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl I 1980, 1237) (BTGO1980Anl 4)
I. Fragerecht
II. Die Einreichung der Fragen
III. Durchführung der Fragestunde
IV. Schriftliche Fragen
Inhaltsverzeichnis
II. Die Einreichung der Fragen
6.
Die Fragen sind dem Präsidenten (Parlamentssekretariat) einzureichen.
7.
Fragen werden erst in die Drucksache zur Fragestunde aufgenommen, wenn sie der Nummer 1 Abs. 3 und Nummer 2 Abs. 1 entsprechen.
8.
Mündliche Fragen müssen vor der Sitzungswoche bis Freitag, 10.00 Uhr, beim Präsidenten und bis Freitag, 12.00 Uhr, bei der Bundesregierung vorliegen.