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§ 2 Übergangsregelung - Digitale Gesetze
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen, Klageerwiderungen oder Rechtsmitteln von beihilfeberechtigten Mitgliedern des Bundestages sowie beihilfeberechtigten ehemaligen Mitgliedern des Bundestages und des Europäischen Parlaments sowie ihren Hinterbliebenen auf das Bundesverwaltungsamt (BT/EPÜbertrAnO)
Eingangsformel
§ 1 Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung von Leistungen nach der Bundesbeihilfeverordnung sowie für damit zusammenhängende Widerspruchs- und Klageverfahren
§ 2 Übergangsregelung
§ 3 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Übergangsregelung
Diese Anordnung gilt auch für Widersprüche und Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.