§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung - Digitale Gesetze
§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 2001 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,1 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,4 Prozent.