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Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (BSHG§72DV 2001)
Eingangsformel
§ 1 Persönliche Voraussetzungen
§ 2 Art und Umfang der Maßnahmen
§ 3 Beratung und persönliche Unterstützung
§ 4 Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung
§ 5 Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes
§ 6 Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Schlussformel - Digitale Gesetze