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Verordnung zum Schutz gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen (BrucelloseV)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2
§ 3
§ 3a
§ 4
§ 5
§ 6
Unterabschnitt 2 Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Rinder
Unterabschnitt 3 Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Schweine
Unterabschnitt 4 Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Schafe und Ziegen
Unterabschnitt 5 Besondere Schutzmaßregeln in bestimmten Fällen
Unterabschnitt 6 Desinfektion
Unterabschnitt 7 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 3 Amtlich anerkannter brucellosefreier Rinderbestand
Abschnitt 4 Brucellosefreier Schweinebestand
Abschnitt 5 Amtlich anerkannter brucellosefreier Schaf- und Ziegenbestand
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 5 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 1: Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 5
Die zuständige Behörde gibt den Ausbruch der Brucellose öffentlich bekannt.