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§ 4 Übergangsregelung - Digitale Gesetze
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung von Klagen aus dem Beamtenverhältnis für die Beamtinnen und Beamten des Sekretariats des Bundesrates in Angelegenheiten der Besoldung, des Trennungsgelds, der Umzugskostenvergütung und der Beihilfe (BRSekrZustAnO)
§ 1 Widersprüche in Angelegenheiten der Besoldung, des Trennungsgelds, der Umzugskostenvergütung und der Beihilfe
§ 2 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Besoldung, des Trennungsgelds, der Umzugskostenvergütung und der Beihilfe
§ 3 Vorbehaltsklausel
§ 4 Übergangsregelung
§ 5 Inkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Übergangsregelung
Diese Anordnung gilt auch für Widersprüche und Klagen, die vor ihrem
Inkrafttreten
erhoben worden sind.