Der „Länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz“ und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) werden ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Verordnung in den Diensträumen des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung, Deichmanns Aue 31 – 37, 53179 Bonn, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage kann derzeit eine Einsichtnahme nur unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen erfolgen. Sollte eine Einsichtnahme gewünscht sein, wird unter der oben genannten Adresse, unter der Telefonnummer 02 28/9 94 01 21 34 oder per E-Mail an beteiligung-brph@bbr.bund.de um Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme gebeten.
Ergänzend werden der „Länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz“ und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Verordnung in das Internet eingestellt. Die Dokumente sind auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (www.bmi.bund.de) und auf der Internetseite des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (www.bbr.bund.de) abrufbar.