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Bundesreisekostengesetz (BRKG)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dienstreisen
§ 3 Anspruch auf Reisekostenvergütung
§ 3a Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung
§ 4 Fahrt- und Flugkostenerstattung
§ 5 Wegstreckenentschädigung
§ 6 Tagegeld
§ 7 Übernachtungsgeld
§ 8 Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort
§ 9 Aufwands- und Pauschvergütung
§ 10 Erstattung sonstiger Kosten
§ 11 Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen
§ 12 Erkrankung während einer Dienstreise
§ 13 Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen
§ 14 Auslandsdienstreisen
§ 15 Trennungsgeld
§ 16 Verwaltungsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
§ 3a Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung
Der Bescheid über die Reisekostenvergütung kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden.
§ 3a Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung - Digitale Gesetze