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Geschäftsordnung des Bundesrates (BRGO 2025)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Organe und Einrichtungen des Bundesrates
III. Die Sitzungen des Bundesrates
IV. Das Verfahren in den Ausschüssen
IVa. Das Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union
V. Schlussbestimmungen
§ 3 Geschäftsjahr - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt am 1. November eines jeden Jahres und endet am 31. Oktober des folgenden Jahres.