III. Reinigung, Heizung, Wasserversorgung und Beleuchtung
IV. Gärten
V. Fernsprechanschlüsse
VI. Allgemeines
§ 12
In den Fällen des § 2 der Bestimmungen sind die §§ 2, 3, 5, 6 und 10 dieser Vorschriften nur anzuwenden, wenn keine Verpflichtungen des Vermieters bestehen.