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§ 83 Aufgaben des Schatzmeisters - Digitale Gesetze
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Der Rechtsanwalt
Zweiter Teil Zulassung und allgemeine Vorschriften
Dritter Teil Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
Vierter Teil Die Rechtsanwaltskammern
Erster Abschnitt Allgemeines
Zweiter Abschnitt Organe der Rechtsanwaltskammer
Erster Unterabschnitt Vorstand
Zweiter Unterabschnitt Präsidium
§ 78 Zusammensetzung und Wahl des Präsidiums
§ 79 Aufgaben des Präsidiums
§ 80 Aufgaben des Präsidenten
§ 81 Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse
§ 82 Aufgaben des Schriftführers
§ 83 Aufgaben des Schatzmeisters
§ 84 Einziehung rückständiger Beiträge
Dritter Unterabschnitt Kammerversammlung
Fünfter Teil Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
Sechster Teil Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
Siebenter Teil Anwaltsgerichtliches Verfahren
Achter Teil Die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof
Neunter Teil Die Bundesrechtsanwaltskammer
Zehnter Teil Kosten in Anwaltssachen
Elfter Teil Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung
Zwölfter Teil Ausländische Rechtsanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften
Dreizehnter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Vierter Teil: Die Rechtsanwaltskammern
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Zweiter Unterabschnitt: Präsidium
§ 83 Aufgaben des Schatzmeisters
(1) Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen der Kammer nach den Weisungen des Präsidiums. Er ist berechtigt, Geld in Empfang zu nehmen.
(2) Der Schatzmeister überwacht den Eingang der Beiträge.