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§ 117a Verteidigung - Digitale Gesetze
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Der Rechtsanwalt
Zweiter Teil Zulassung und allgemeine Vorschriften
Dritter Teil Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
Vierter Teil Die Rechtsanwaltskammern
Fünfter Teil Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
Sechster Teil Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
Siebenter Teil Anwaltsgerichtliches Verfahren
Erster Abschnitt Allgemeines
Erster Unterabschnitt Allgemeine Verfahrensregeln
§ 116 Vorschriften für das Verfahren und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
§ 117 Keine Verhaftung des Rechtsanwalts
§ 117a Verteidigung
§ 117b Akteneinsicht
§ 118 Verhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
§ 118a Verhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen
§ 118b Aussetzung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
Zweiter Unterabschnitt Anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften
Zweiter Abschnitt Verfahren im ersten Rechtszug
Dritter Abschnitt Rechtsmittel
Vierter Abschnitt Sicherung von Beweisen
Fünfter Abschnitt Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
Achter Teil Die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof
Neunter Teil Die Bundesrechtsanwaltskammer
Zehnter Teil Kosten in Anwaltssachen
Elfter Teil Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung
Zwölfter Teil Ausländische Rechtsanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften
Dreizehnter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Siebenter Teil: Anwaltsgerichtliches Verfahren
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Erster Unterabschnitt: Allgemeine Verfahrensregeln
§ 117a Verteidigung
Auf die Verteidigung im anwaltsgerichtlichen Verfahren ist § 140 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6, 7 und 9 der Strafprozeßordnung nicht anzuwenden.