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§ 1 Zweck des Gesetzes - Digitale Gesetze
Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG)
Teil 1 Allgemeiner Teil
Teil 2 Feststellung der Gleichwertigkeit
Teil 3 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Allgemeiner Teil
§ 1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen.