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§ 3 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG)
Erster Abschnitt Die Bundesversammlung
Zweiter Abschnitt Wahl des Bundespräsidenten
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Die Bundesversammlung
§ 3
Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist.