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§ 14 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG)
Erster Abschnitt Die Bundesversammlung
Zweiter Abschnitt Wahl des Bundespräsidenten
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Schlußvorschriften
§ 14
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.