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Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesarbeitsgericht und bei dem Bundessozialgericht (BPräsKldgBAG/BSGAnO)
Art 1
Art 2
Art 3
Inhaltsverzeichnis
Art 3
Der Bundesminister für Arbeit wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen. Soweit sich diese auf das Bundesarbeitsgericht beziehen, erläßt er sie im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz.
Art 3 - Digitale Gesetze