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§ 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates - Digitale Gesetze
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Wahl des Personalrates
Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates
Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrates
Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrates
§ 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
Fünfter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
Sechster Teil Besondere Verwaltungszweige
Siebter Teil Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Vierter Teil: Wahl des Gesamtpersonalrates
§ 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
Für die Wahl des Gesamtpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend.