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§ 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates - Digitale Gesetze
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Wahl des Personalrates
Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates
Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrates
Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrates
Fünfter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
Sechster Teil Besondere Verwaltungszweige
Siebter Teil Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Vierter Teil: Wahl des Gesamtpersonalrates
§ 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
Für die Wahl des Gesamtpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend.