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§ 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs - Digitale Gesetze
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt Vorschriften über den Betrieb
3. Abschnitt Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
4. Abschnitt Sondervorschriften
5. Abschnitt Sondervorschriften über die Untersuchungen der Fahrzeuge
6. Abschnitt Schluß- und Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
4. Abschnitt: Sondervorschriften
1. Titel: Obusverkehr und Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
§ 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs
Die §§ 32, 33 Abs. 1 bis 3 und § 35 gelten nicht für die Sonderformen des Linienverkehrs (§ 43 PBefG).