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Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (BodSchätzG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Besondere Schätzungsvorschriften
Abschnitt 3 Verfahrensvorschriften
§ 12 Anwendung der Abgabenordnung
§ 13 Offenlegung der Bodenschätzungsergebnisse
§ 14 Übernahme in das Liegenschaftskataster
§ 15 Betreten von Grundstücken
§ 16 Aufgaben anderer Behörden
Abschnitt 4 Schätzungsbeirat, Schätzungsausschüsse
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 16 Aufgaben anderer Behörden - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Verfahrensvorschriften
§ 16 Aufgaben anderer Behörden
Zur Durchführung der Bodenschätzung sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, die erforderlichen Grundlagen bereitzustellen.