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Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (BNichtrSchG)
§ 1 Rauchverbot
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Hinweispflicht
§ 4 Verantwortlichkeit
§ 5 Bußgeldvorschrift
§ 4 Verantwortlichkeit - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Verantwortlichkeit
Die Einrichtung der Raucherbereiche und die Erfüllung der Hinweispflicht nach § 3 obliegen dem Inhaber des Hausrechts oder dem Betreiber des Verkehrsmittels.