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Besondere Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für Frequenzzuteilungen (BNetzA BGebV-FreqZut)
Eingangsformel
§ 1 Erhebung von Gebühren
§ 2 Höhe der Gebühren
§ 3 Zeitgebühr
§ 4 Gebührenbefreiung
§ 5 Inkrafttreten
Anlage (zu § 2) Gebührenverzeichnis
§ 2 Höhe der Gebühren - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Höhe der Gebühren
Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der festzusetzenden Gebühren bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage.