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§ 65i Personenbezogene Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen - Digitale Gesetze
Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
Abschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten
Abschnitt 3 Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien
Abschnitt 4 Technische Aufklärung
Abschnitt 5 Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 6 Sicherung von Verschlusssachen im Bundesnachrichtendienst
Unterabschnitt 1 Befugnisse, Durchführung und Anordnung
Unterabschnitt 2 Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
§ 65g Kennzeichnung, Speicherung, Löschung und Zweckbindung
§ 65h Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
§ 65i Personenbezogene Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen
§ 65j Schutz von minderjährigen Personen
§ 65k Protokollierung
§ 65l Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Sicherung von Verschlusssachen im Bundesnachrichtendienst
Unterabschnitt 2: Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
§ 65i Personenbezogene Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen
Sofern in den sichergestellten Unterlagen und Daten Kommunikation aus Vertraulichkeitsbeziehungen nach § 21 Absatz 1 Satz 2 enthalten ist, gilt § 21 für diese Kommunikation entsprechend.