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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Angelegenheiten der Besoldung, der Beihilfe und der Unfallfürsorge auf das Bundesverwaltungsamt (BMWSBBesBeihUnffAnO)
Eingangsformel
§ 1 Zuständigkeit im Widerspruchsverfahren
§ 2 Vertretung bei Klagen
§ 3 Absehen von der Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge aus Billigkeitsgründen
§ 4 Beihilfefestsetzung
§ 5 Übertragung von Zuständigkeiten der Unfallfürsorge
§ 6 Vorbehaltsklausel
§ 7 Inkrafttreten
Schlussformel
§ 6 Vorbehaltsklausel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Vorbehaltsklausel
Für besondere Fälle bleibt vorbehalten, im Einzelfall die Befugnisse nach den §§ 1 bis 5 selbst auszuüben. Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sind dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Entscheidung vorzulegen.