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§ 36 - Digitale Gesetze
Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (BmTierSSchV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Innergemeinschaftliches Verbringen
Abschnitt 3 Einfuhr
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Einfuhr
Unterabschnitt 2 Maßnahmen bei der Einfuhr
Unterabschnitt 3 Vorschriften über eingeführte Tiere und Waren
§ 32 Allgemeine Bestimmung
§ 33 Eingeführte Schlachttiere
§ 34 Eingeführte Nutz- und Zuchttiere, eingeführte Bruteier sowie daraus geschlüpftes Geflügel
§ 34a Eingeführte Affen und Halbaffen
§ 35 Eingeführte Vögel
§ 36
§ 36a Verbringen eingeführter Waren in Lager in Freizonen, Freilager und Zolllager
Abschnitt 4 Durchfuhr
Abschnitt 4a Ausfuhr
Abschnitt 5 Ausnahmen
Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Einfuhr
Unterabschnitt 3: Vorschriften über eingeführte Tiere und Waren
§ 36
(weggefallen)