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§ 12 Prüfungsbereiche - Digitale Gesetze
[object Object] (BMMAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
§ 10 Ziel und Zeitpunkt
§ 11 Inhalt
§ 12 Prüfungsbereiche
§ 13 Prüfungsbereich Herstellen eines mehrteiligen Modells
§ 14 Prüfungsbereich Planung und Fertigung
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Abschlussprüfung
§ 12 Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen eines mehrteiligen Modells,
2.
Planung und Fertigung sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.