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§ 3 Übergangsregelung - Digitale Gesetze
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Angelegenheiten der Besoldung, des Dienstunfall-, Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts (BMJVWidVertrAnO)
Eingangsformel
§ 1 Entscheidung über Widersprüche
§ 2 Vertretung bei Klagen
§ 3 Übergangsregelung
§ 4 Inkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Übergangsregelung
Die §§ 1 und 2 sind nicht auf Widersprüche und Klagen anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben wurden.