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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BMinBFBeihZustAnO 2010)
I.
II.
III.
IV.
Schlussformel
II. - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
II.
Nach § 127 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesverwaltungsamt die Vertretung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bei Klagen, soweit es nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig ist.