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Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI-ArbSchGAnwV)
Eingangsformel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Pflichten des Dienstherrn
§ 3 Tätigkeiten
§ 4 Voraussetzungen für ein Abweichen von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes
§ 5 Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
§ 6 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 6 Inkrafttreten - Digitale Gesetze