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Bundesmeldegesetz (BMG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Schutzrechte
Abschnitt 3 Allgemeine Meldepflichten
Abschnitt 4 Besondere Meldepflichten
Abschnitt 5 Datenübermittlungen
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften, Schlussvorschriften
§ 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Datenübermittlungen
Unterabschnitt 2: Melderegisterauskunft
§ 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.