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§ 15 Aufbewahrung und Löschung von Hinweisen - Digitale Gesetze
Bundesmeldegesetz (BMG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Schutzrechte
Abschnitt 3 Allgemeine Meldepflichten
Abschnitt 4 Besondere Meldepflichten
Abschnitt 5 Datenübermittlungen
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften, Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Schutzrechte
§ 15 Aufbewahrung und Löschung von Hinweisen
Die §§ 13 und 14 gelten entsprechend für Hinweise, die gespeichert werden, um die Richtigkeit der jeweiligen Daten nachzuweisen.