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§ 11 Vorbehaltsklausel - Digitale Gesetze
Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BMFSFJBAFzAZustAnO)
Eingangsformel
§ 1 Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten
§ 2 Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten nach dem Bundesbeamtengesetz
§ 3 Übertragung von Zuständigkeiten nach der Bundeslaufbahnverordnung
§ 4 Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Bundesbesoldungsgesetz
§ 5 Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Beamtenversorgungsgesetz
§ 6 Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten nach dem Bundesdisziplinargesetz
§ 7 Zuständigkeit bei Funktionsübertragungen
§ 8 Übertragung von Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung
§ 9 Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
§ 10 Übertragung von Zuständigkeiten nach anderen Vorschriften
§ 11 Vorbehaltsklausel
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 11 Vorbehaltsklausel
(1) Das Bundesministerium behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse nach den §§ 1 bis 6 und 8 bis 10 selbst auszuüben.
(2) Zweifelsfälle und Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sind dem Bundesministerium zur Entscheidung vorzulegen.