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Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (BMFlüJubAnO)
I.
II.
Schlußformel
II. - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
II.
Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.