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Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder (BMeldDAV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich und Verfahrensgrundsätze
§ 2 Technische Grundlagen des Abrufverfahrens
§ 3 Standards der Datenübermittlung
§ 4 Auswahldaten für die Personensuche
§ 5 Abrufdaten für die Personensuche
§ 6 Trefferliste für die Personensuche
§ 7 Auswahldaten für die freie Suche
§ 8 Abrufdaten für die freie Suche
§ 9 Verwendung des Identifikationsmerkmals
§ 10 Auskunftsfähiger Datenbestand
§ 11 Angaben der abrufenden Stelle
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage
Schlussformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.