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§ 5 Übergangsregelung - Digitale Gesetze
Anordnung über die Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDVDelegatAnO)
Eingangsformel
§ 1 Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Disziplinarrechts
§ 2 Übertragung von Zuständigkeiten in Widerspruchsverfahren in beamtenrechtlichen Angelegenheiten
§ 3 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
§ 4 Vorbehaltsklausel
§ 5 Übergangsregelung
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Übergangsregelung
Für Disziplinarverfahren, Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingeleitet oder erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.