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§ 57 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (BLV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern
Abschnitt 3 Berufliche Entwicklung
Abschnitt 4 Personalentwicklung und Qualifizierung
Abschnitt 5 Dienstliche Beurteilung
Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 57 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) § 29 Absatz 3 Nummer 4 tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.