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§ 67 - Digitale Gesetze
Bundesleistungsgesetz (BLG)
Inhaltsübersicht
Grundvorschrift
Erster Teil Die Leistungen
Zweiter Teil Verfahren
Dritter Teil Manöver und andere Übungen
Vierter Teil Bußgeld- und Strafbestimmungen
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Dritter Teil: Manöver und andere Übungen
§ 67
Die Vorschriften des Ersten und Zweiten Teils finden nur insoweit Anwendung, als in diesem Teil auf sie Bezug genommen ist.