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§ 25 - Digitale Gesetze
Bundesleistungsgesetz (BLG)
Inhaltsübersicht
Grundvorschrift
Erster Teil Die Leistungen
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Rechtliche Wirkungen der Leistungsanforderung
Dritter Abschnitt Auskunftspflicht
Vierter Abschnitt Leistungsvorbereitungen
Fünfter Abschnitt Pflichten der Beteiligten
Sechster Abschnitt Die Abgeltung
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
§ 26
§ 27
§ 28
§ 29
§ 30
§ 31
§ 32
§ 33
Siebenter Abschnitt Verjährung
Zweiter Teil Verfahren
Dritter Teil Manöver und andere Übungen
Vierter Teil Bußgeld- und Strafbestimmungen
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Die Leistungen
Sechster Abschnitt: Die Abgeltung
§ 25
Im Fall einer Anforderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 ist dem Eigentümer für seine zur Durchführung dieser Maßnahmen notwendigen besonderen Aufwendungen auf Verlangen angemessenen Vorschuß zu leisten. Dies gilt sinngemäß im Fall des § 16 Abs. 1.