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Satzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLES)
Erster Abschnitt Aufbau und Geschäftsführung
Zweiter Abschnitt Verwaltungsrat
§ 4 Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates und ihrer Stellvertreter
§ 5 Auskunftsrecht und -pflicht des Verwaltungsrates
§ 6 Vertretung des Verwaltungsrates
§ 7 Sitzungen des Verwaltungsrates
§ 8 Schriftliches Verfahren
Dritter Abschnitt Fachbeiräte
Vierter Abschnitt Wirtschaftsführung
Fünfter Abschnitt Übergangsbestimmungen
§ 8 Schriftliches Verfahren - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Verwaltungsrat
§ 8 Schriftliches Verfahren
Eine Beschlußfassung des Verwaltungsrates im schriftlichen Verfahren ist zulässig. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.