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§ 4 Bekanntmachung des Seuchenausbruches - Digitale Gesetze
Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit (BlauzungenV)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 (weggefallen)
§ 3 Maßnahmen im Falle des Seuchenverdachts
§ 4 Bekanntmachung des Seuchenausbruches
§ 5 Maßnahmen im Falle der amtlichen Feststellung der Seuche
§ 6 Vorschriften für Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet
§ 6a Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 7 Aufhebung angeordneter Maßnahmen
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 (Inkrafttreten)
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Bekanntmachung des Seuchenausbruches
Nach amtlicher Feststellung macht die zuständige Behörde den Ausbruch der Blauzungenkrankheit öffentlich bekannt.