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I. - Digitale Gesetze
Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl 1989)
I.
II.
III.
IV.
Inhaltsverzeichnis
I.
Der Bundesnachrichtendienst wird dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Dessen Vertreter ist ein Staatssekretär oder ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.