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§ 5 Vorbehaltsklausel - Digitale Gesetze
Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKMZustAnO)
Eingangsformel
§ 1 Ernennung und Entlassung
§ 2 Erlass von Widerspruchsbescheiden
§ 3 Vertretung bei Klagen
§ 4 Befugnisse nach dem Bundesdisziplinargesetz
§ 5 Vorbehaltsklausel
§ 6 Übergangsregelung
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Vorbehaltsklausel
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien behält sich vor, die Zuständigkeiten und Befugnisse nach den §§ 1 bis 4 im Einzelfall selbst wahrzunehmen.