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§ 6 Vertragsdauer - Digitale Gesetze
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Kleingartenpachtverhältnisse
Dritter Abschnitt Dauerkleingärten
Vierter Abschnitt Überleitungs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Kleingartenpachtverhältnisse
§ 6 Vertragsdauer
Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden; befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen.