Vierter Abschnitt Überleitungs- und Schlußvorschriften
§ 6 Vertragsdauer - Digitale Gesetze
§ 6 Vertragsdauer
Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden; befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen.