Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 6 Vertragsdauer - Digitale Gesetze
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Kleingartenpachtverhältnisse
§ 4 Kleingartenpachtverträge
§ 5 Pacht
§ 6 Vertragsdauer
§ 7 Schriftform der Kündigung
§ 8 Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
§ 9 Ordentliche Kündigung
§ 10 Kündigung von Zwischenpachtverträgen
§ 11 Kündigungsentschädigung
§ 12 Beendigung des Kleingartenpachtvertrages bei Tod des Kleingärtners
§ 13 Abweichende Vereinbarungen
Dritter Abschnitt Dauerkleingärten
Vierter Abschnitt Überleitungs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Kleingartenpachtverhältnisse
§ 6 Vertragsdauer
Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden; befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen.