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Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Erster Abschnitt Leistungen
Zweiter Abschnitt Organisation und Verfahren
Dritter Abschnitt Bußgeldvorschriften
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 18 Anwendung des Sozialgesetzbuches - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 18 Anwendung des Sozialgesetzbuches
Soweit dieses Gesetz keine ausdrückliche Regelung trifft, ist bei der Ausführung das Sozialgesetzbuch anzuwenden.