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§ 15 Rechtsweg - Digitale Gesetze
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Erster Abschnitt Leistungen
Zweiter Abschnitt Organisation und Verfahren
Dritter Abschnitt Bußgeldvorschriften
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Organisation und Verfahren
§ 15 Rechtsweg
Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig.