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§ 21 Folgen fehlender Angaben - Digitale Gesetze
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraft-NachV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Nachhaltigkeitsanforderungen
Teil 3 Nachweis
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Nachhaltigkeitsnachweise
Abschnitt 3 Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten
§ 18 Anerkannte Zertifikate
§ 19 Ausstellung von Zertifikaten
§ 20 Inhalt der Zertifikate
§ 21 Folgen fehlender Angaben
§ 22 Gültigkeit der Zertifikate
§ 23 Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 24 Weitere anerkannte Zertifikate
Abschnitt 4 Zertifizierungsstellen
Teil 4 Zentrales Register
Teil 5 Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
Teil 6 Ordnungswidrigkeiten
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Nachweis
Abschnitt 3: Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten
§ 21 Folgen fehlender Angaben
Zertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 20 nicht enthalten.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 21: Zur Anwendung vgl. § 23 Abs. 2 +++)