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§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (BinSchSprFunkV)
Eingangsformel
1. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
2. Abschnitt Betriebsvorschriften
3. Abschnitt Erwerb der Erlaubnis; Funkzeugnisse
4. Abschnitt Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
4. Abschnitt: Schlussvorschriften
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.