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Verordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen auf Führungsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersFührEBefähPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Anmeldung und Zulassung
Abschnitt 3 Prüfung
Abschnitt 4 Ordnungsvorschriften
Abschnitt 5 Bekanntgabe und Bescheinigung des Ergebnisses
Abschnitt 6 Schlussbestimmung
§ 23 Veröffentlichung und Inkrafttreten
§ 23 Veröffentlichung und Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Schlussbestimmung
§ 23 Veröffentlichung und Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 18. Januar 2022 in Kraft.