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§ 17 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
[object Object] (BinSchKapAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
§ 16 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 17 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
Anlage 2 (zu § 11 Absatz 1) Inhalte des Prüfungsbereichs „Planen von Reisen“
Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1) Inhalte des Prüfungsbereichs „Durchführen von Reisen“
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Schlussvorschriften
§ 17 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.