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Anlage 2 Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Nichtgüterbeförderer) - Digitale Gesetze
[object Object] (BinSchEO)
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Schiffe, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind
Dritter Abschnitt Schiffe, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind
Vierter Abschnitt Sportboot-Eichverfahren
Fünfter Abschnitt Nacheichungen und Nachprüfungen
Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 40 Gültigkeit alter Eichscheine
§ 41 (Inkrafttreten)
Anlagen zur Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (BinSchEO)
Anlage 1 Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Güterbeförderer)
Anlage 2 Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Nichtgüterbeförderer)
Anlage 3 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Güterbeförderer)
Anlage 4 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Nichtgüterbeförderer)
Anlage 5 Muster der Eichbescheinigung für Sportboote
Anlage 6 Muster der Eichplakette für Sportboote
Anlage 7 Muster des Eichverzeichnisses für Eichscheine und Eichbescheinigungen
Inhaltsverzeichnis
Sechster Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anlage 2 Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Nichtgüterbeförderer)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 241 - 248)